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Unter dem Begriff „Heimarbeit“ ist eine Lohnarbeit zu verstehen, bei der der Arbeitsplatz entweder in der eigenen Wohnung oder in einer selbst gewählten Arbeitsstätte des Beschäftigten liegt. Der Arbeitgeber stellt die Produktionsmittel zur Verfügung und erwirbt das Eigentum an der hergestellten Sache. Das Heimarbeitsentgelt ist in der Regel durch „bindende Festsetzungen“ als Mindestentgelt pro Stunde oder pro Stück bestimmt. In Ausnahmefällen werden die Entgelte durch Spezial-Tarifverträge geregelt. Die Gewerbeaufsichtsämter oder staatliche Ämter für Arbeitsschutz überwachen die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen.
Der Heimarbeiter unterliegt nicht dem Direktionsrecht des Auftraggebers und ist auch nicht in dessen Betrieb eingegliedert. Jedoch ist seine Arbeit nach gleichen Grundsätzen wie bei Arbeitnehmern sozialversicherungspflichtig.
Die selbständige Heimarbeit ist jedoch unabhängig von einem Arbeitgeber. Hierbei spricht man von Hausgewerbetreibenden, die ihre Produkte und Dienstleistungen selber oder über eine Verkaufsorganisation (Network-Marketing) anbieten.