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Steuerliche Abzugsfähigkeit eines Telearbeitsplatzes zu Hause
In einem Urteil vom 23. Mai 2006 hat der Bundesfinanzhof in einer Einzelfallentscheidung entschieden, dass ein häuslicher Telearbeitsplatz unter die Abzugsbestimmungen fallen, die nach dem Einkommensteuergesetz für häusliche Arbeitszimmer gelten. Jedoch ließ der Bundesfinanzhof offen, ob die für ein häusliches Arbeitszimmer geltenden Abzugsbeschränkungen ohne weiteres auf Aufwendungen eins Arbeitnehmers für einen Telearbeitplatz übertragen werden können.
Telearbeit und gesetzliche Unfallversicherung
Passiert ein Unfall am häuslichen Telearbeitsplatz, ist der hier Beschäftigte genauso von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt wie seine Kollegen in den Betrieben. Gesetzlich sind alle Tätigkeiten versichert, die in einem inneren Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Es spielt keine Rolle, ob der Arbeitgeber einen richtigen Telearbeitsplatz mit Computer und Telefon zur Verfügung gestellt hat oder ob es sich um einen klassischen Heimarbeitsplatz handelt. Welche Tätigkeit als dienstlich verstanden werden, sind aus dem jeweiligen Arbeitsvertrag ersichtlich.
Generell greift der Versicherungsschutz, wenn man seine dienstlichen Aufgaben erledigt. In der Regel ist das im Arbeitszimmer und beim Instandhalten oder Transportieren eines Arbeitsgerätes. Unter den Versicherungsschutz fallen auch Dienstreisen und Wege vom Büro zum Betrieb und zurück. Mit dem Durchschreiten der Haustür beginnt der Versicherungsschutz. Nicht in den Versicherungsschutz fällt jedoch der restliche Bereich der Wohnung, etwa auf dem Weg in die Küche. Denn wer seine Arbeit für private Erledigungen unterbricht, ist nicht mehr von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt.
Weiterhin ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass Telearbeitsplätze sicher und gesund eingerichtet sind. Die Mitarbeiter, die zu Hause arbeiten, sollten vom Arbeitgeber regelmäßig über Pausenregelungen oder gesundheitliche Belastungen durch Bildschirmarbeit informiert werden.
Selbstmotivation, Zeitmanagement und Disziplin
Ein Telearbeiter muss über eine hohe Selbstmotivation und Disziplin verfügen. Die Trennung zwischen Privat- und Berufsleben innerhalb der eigenen Wohnung ist nicht immer einfach. So sind für die gesamte Familie klare Regeln notwendig, um ungestört arbeiten zu können. Auch ist es wichtig, sich am Morgen so zu kleiden, als würde man ins Büro fahren. So schafft man sich eine klare Abgrenzung zwischen Beruf und Familie. Zudem muss sich der Telearbeiter ständig selbst motivieren. Eine positive Lebenseinstellung erleichtert hier so manches. Daher ist es wichtig, jeden Tag etwas zu machen, was einem richtig viel Freude bereitet. Diese Tätigkeit muss nicht unbedingt in Zusammenhang mit der Arbeit stehen, es kann sich hierbei auch um eine Freizeitbeschäftigung handeln. Im Rahmen des Zeitmanagements sollten die beruflichen Tätigkeiten in den Tagesablauf integriert sein. Tagespläne helfen hierbei, den Überblick zu behalten. Erreichte Ziele dienen als Ansporn und wer nach einem erfolgreichen Arbeitstag seine erreichten Ergebnisse sieht, ist zufrieden und stolz. Der Erfolg sollte mit etwas belohnt werden, dann blickt man voller Tatendrang dem nächsten Arbeitstag entgegen.